Tätigkeit

Wir stehen Ihnen einerseits bei Regressfragen beratend zur Verfügung, übernehmen aber auch einzelne Regressarbeiten, bearbeiten Regressfälle von A bis Z oder übernehmen das gesamte Regressmanagement für die Vorsorgeeinrichtung.

Grob können folgende Einzelschritte des Regressmanagements unterschieden werden:

  • Regresserkennung
    Erkennen der Regressmöglichkeit und des Regresspotentials.
  • Regressbearbeitung
    Korrespondenz mit haftpflichtigen Dritten und Haftpflichtversicherungen, Sozialversicherungen, Rechtsanwälten oder Versicherten.
  • Regressberechnung
    Berechnung des Regressbetrags mittels spezieller Software.
  • Regressdurchsetzung
    Verhandlung mit Haftpflichtversicherungen und haftpflichtigen Dritten. Einfordern des Regressbetrags.

Finanzielle Aspekte

Die Beratung und Fallführung erfolgt im Mandatsverhältnis. Bei der Übernahme des gesamten Regressmanagements oder bei der Gesamtbearbeitung von Einzelfällen wird ein erfolgsbasiertes Honorar vereinbart. Durch eine prozentuale Erfolgsbeteiligung an den tatsächlichen Regresseinnahmen der Vorsorgeeinrichtung können wir das Kostenrisiko für unsere Kundschaft minimieren.

In einem unverbindlichen persönlichen Gespräch würden wir Sie gerne über eine mögliche Form der Regressabwicklung in ihrer Vorsorgeeinrichtung beraten.